Artikel 106 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik in der Fassung des Verfassungsgesetzes vom 17. .Juni 1990 lautet:

 

Die Verfassung kann nur von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik durch Gesetz geändert werden, das ausdrücklich als Verfassungsgesetz bezeichnet ist. Staatsverträge der Deutschen Demokratischen Republik und andere völkerrechtliche Verträge sind, soweit durch sie Verfassungsgegenstände berührt werden, durch ein ausdrücklich als Verfassungsgesetz bezeichnetes Gesetz zu bestätigen, das der Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder der Volkskammer bedarf.«

 

Die Volkskammer durfte die Verfassung also ändern, sie durfte sie aber nicht aufheben oder gar den Staat auflösen. Dem steht auch nicht Artikel 10 als Schlußbestimmung des Verfassungsgesetzes vom 17.06.90 entgegen. Es regelte:

 

Dieses Verfassungsgesetz tritt am 17. Juni 1990 in Kraft und behält seine Gültigkeit bis zur Inkraftsetzung eines Grundgesetzes.

 

Es war von „einem“ Grundgesetz die Rede, nicht vom Grundgesetz der BRD. Dieser Art. 10 war also ein Auftrag an die Abgeordneten, ein Grundgesetz der DDR auszuarbeiten. Das hätte als Verfassungsgesetz die DDR-Verfassung insgesamt ablösen können.

 

Die BRD vertrat eine andere Rechtsauffassung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR stellte im Orientierungssatz 1 fest:

 

Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

 

Die Bundesrepublik Deutschland war also nach dieser Auffassung die Umbenennung des Deutschen Reiches. Die Deutsche Demokratische Republik war die Neugründung eines deutschen Staates, der sich nicht in der Nachfolge des Deutschen Reiches und ganz besonders nicht in der Nachfolge des Dritten Reiches verstand. Aus Sicht der BRD war die DDR also ein abtrünniges Gebiet, das aber von über 100 Staaten völkerrechtlich anerkannt wurde und auch Mitglied der Vereinten Nationen war. Auch die BRD hat mit der DDR völkerrechtliche Verträge abgeschlossen und damit trotz der Vorbehalte in Bezug auf den Status ihre Rechtsfähigkeit und ihre Staatlichkeit anerkannt.

 

Mit der Ratifizierung des Einigungsvertrages durch die Volkskammer haben die Staatsorgane der DDR ihre Tätigkeit beendet und sich den Staatsorganen der BRD unterstellt. Diese Handlung war mit der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches gegenüber den Kriegsgegnern vergleichbar. Die damalige Reichsregierung war nicht befugt, das Deutsche Reich aufzulösen, wie auch die Volkskammer nicht befugt war, die DDR aufzulösen. Wenn nach der Rechtsauffassung der BRD das Deutsche Reich die bedingungslose Kapitulation der damaligen Reichsregierung und die Beendigung jeder staatlichen Organisation überdauert hat, dann besitzt auch die DDR nach wie vor Rechtsfähigkeit.

 

Als im Februar 2014 das Parlament der Autonomen Republik der Krim beschlossen hat, eine Volksabstimmung über den Austritt aus der Ukraine abzuhalten und mit diesem Mandat die Unabhängigkeit zu erklären (nach einem Tag trat die unabhängiige Krim der Russischen  Föderation bei), bezeichnete der Bundesregierung dies als völkerrechtswidrig, weil die Verfassung der Ukraine keinen Austritt eines Gebietes vorsah. Dass die Verfassung der DDR keine Auflösung des Staates vorsah, hat sie dagegen nicht gestört. Aus eigenen persönlichen Kontakten auf der Krim weiß ich, dass die Volksabstimmung die Stimmungslage richtig wiedergegeben hat, auch wenn das Abstimmungsergebnis wegen des Boykotts der Volksgruppe der Krimtartaren (auch Krimtürken genannt) zu hoch ausgefallen ist. Der Vergleich von DDR und Krim zeigt aber, dass es der Regierung der BRD nicht um das Recht, sondern um die Macht geht.

 

Es geht mir nicht um die Wiederherstellung der DDR unter Führung der SED. Ich empfinde die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, dass die BRD rechtlich mit dem Deutschen Reich, also auch dem Dritten Reich, identisch sein soll, unerträglich. Ich möchte den Hitler-Staat nicht rechtlich fortgesetzt sehen.

 

Bisher waren nur die Frankfurter und die Weimarer Nationalversammlung von 1848 und 1919 demokratisch legitimiert, eine Verfassung für das Deutsche Volk zu beschließen. Ich will, dass der Auftrag des Art. 146. GG nach der Herstellung der Einheit in freier Selbstbestimmung in einer Volksabstimmung eine Verfassung zu beschließen, eingelöst wird. Darin muss meiner Meinung nach das Deutsche Reich für aufgelöst erklärt werden. Auf dem Territorium der DDR kann auch darüber abgestimmt werden ob die Deutsche Demokratische Republik aufgelöst werden soll.

 

Diese Proklamation über den rechtlichen Fortbestand der Deutschen Demokratischen Republik soll wieder Bewegung in die Frage einer neuen Verfassung bringen. Nach Art. 79 GG darf die Organisation der BRD als Bundesstaat nicht geändert werden. In einer neuen Verfassung darf das deutsche Volk aber in freier Selbstbestimmung auch einen Zentralstaat organisieren; es dürfte sogar die Monarchie wieder eingeführt werden. Ich halte die 16 Bundesländer besonders mit ihrer Zuständigkeit für Schulen, Polizei und Justiz für ineffektiv. 16 Landesparlamente und 16 Landesregierungen sind aber für die Parteien mit viel zu viel Posten verbunden, die sie an ihre Mitglieder vergeben können, die der Steuerzahler finanzieren soll.

 

Ich möchte also den Vorschlag in die Diskussion bringen, Deutschland wie die DDR - oder Frankreich - zentral mit Bezirksverwaltungen zu organisieren. Dann wäre aber auch der Name „Bundesrepublik“ nicht mehr zutreffen. Welchen Namen man dann wählen sollte, wäre zu entscheiden.

 

 

Das Datum der Proklamation soll auch an einen politischen Witz aus der DDR erinnern:

 

-        Wann ist die Wiedervereinigung?

-        Weiß nicht.

-        Am  7. Oktober 2014!

-        Warum gerade dann?

-        Die DDR wird 65, dann darf sie rüber!